Elterninformation- Teststrategie vom 28.04.2022 - Grundschule-Wiek.de

Elterninformation zur

1. Änderungsverordnung der 6. Schul-Corona-Verordnung M-V

Teststrategie

vom 28.04.2022


Sehr geehrte Eltern,

 

heute (28.04.22) tritt die 1. Änderungsverordnung der 6. Schul-Corona-Verordnung in Kraft.

 

Folgende Hinweise bitten wir zu beachten:

 


Von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht wird zu einer anlassbezogenen Testpflicht in der Häuslichkeit gewechselt. Das bedeutet, dass sich unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen muss. Eine Testung findet nun ausschließlich in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren statt.

 

Ausnahme: Eine Testung in der Schule wird nur noch beim plötzlichen Auftreten von leichten Symptomen während des Schultages vorgenommen. Leichte Erkältungssymptome sind Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- und Gliederschmerzen, verstopfte oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten. Treten bei Ihrem Kind diese Symptome auf, sind in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei Tests in der Häuslichkeit durchzuführen (1. und 3. Tag). Bei negativem Testergebnis ist der Besuch der Schule weiterhin möglich.

 

Bei schweren Symptomen, wie z. B. Fieber, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Durchfall, Erbrechen oder schwere Erkältungssymptome ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine Abklärung der Symptome beim Arzt erforderlich. Das Betreten der Schule ist dann bis zur vollständigen Genesung und 48 Stunden Symptomfreiheit (insgesamt mindestens 7 Tage) verboten. Im Falle eines positiven PCR-Testes darf die Schule während der häuslichen Isolationszeit nicht besucht werden.

 

Wir werden Ihren Kindern am Freitag (28.04.22) zwei Selbsttests mit nach Hause geben, um eine anlassbezogene Testung zu ermöglichen. Sollten diese Tests aufgebraucht werden, bitten wir Sie den Bedarf über die Klassenleiterin zu melden.

 

Weiterhin möchten wir darauf aufmerksam machen, dass in den Schulen zur Zeit keine Maskenpflicht besteht.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns.

 

Mit freundlichen Grüßen

B. Bonau