Schulstart 17.05.2021 - Grundschule-Wiek.de

Schulstart 17.05.2021


Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass die Schule am 17.05.2021 unter Pandemiebedingungen als Präsenzunterricht wieder beginnen darf. Dazu möchte ich Ihnen noch einige Hinweise geben.

- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin.

- Verordnet ist die Testpflicht für alle Schüler, Lehrkräfte sowie für pädagogische und technische Mitarbeiter an zwei nicht aufeinanderfolgenden Wochentagen (Montag und Mittwoch). Bitte die Einverständniserklärung ( wer noch nicht mitgegeben hat) mitgeben.

- Die Testung erfolgt lt. Beschluss der Schulkonferenz vom 26.04.2021 grundsätzlich in der Schule. Ein erfolgter Test in der Häuslichkeit wird nicht anerkannt. Über Ausnahmen in begründeten Einzelfällen entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Erziehungsberechtigten (z.B. bei komplexen Behinderungen). Lehnen Eltern die Testung ihrer Kinder in der Schule ab, besteht Zutrittsverbot. Die Schule darf in diesem Fall nur betreten werden, wenn eine Negativtestung durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch den Nachweis eines Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 der Coronalandesverordnung nachgewiesen werden kann. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung oder des bescheinigten Tests darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss Datum und Uhrzeit der Testung erkennen lassen.

- Eltern dürfen nur nach Vorlage eines gültigen negativem Schnelltestergebnisses bei einem eventuellen Anliegen in das Schulgebäude eingelassen werden.

Ich wünsche einen guten Start in die letzte Etappe des außergewöhnlichen Schuljahres 2020/2021 und bedanke mich für Ihre bisherige unterstützende Mitarbeit. Wenn wir alle gemeinsam bestehende Regeln einhalten, hoffe ich, dass die Pandemie bis zum Beginn des neuen Schuljahres soweit bezwungen ist, dass ein normalesSchuljahr 2021/2022 für unsere Kinder starten kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

B. Bonau

 

Anlage:

Einverständniserklärung