Elternbrief vom 26.04.2021 - Grundschule-Wiek.de

Elternbrief vom 26.04.2021

Testpflicht 


Liebe Eltern,

die Schulkonferenz beschloss am 26.04.2021, dass die Schnelltests in der Schule durchgeführt werden.

Ab 28.04.2021 wird aus der Freiwilligkeit eine Testpflicht. Ein negatives Testergebnis ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsensunterricht bzw. an Präsenzangeboten der Schule.

Die Verpflichtung zur Testung kann erfüllt werden durch "das Beibringen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis in Form von: 

a) die Durchführung eines Selbsttests unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes (Voraussetzung: Einverständniserklärung zur Durchführung eines AntigenSchnelltests in der Schule/Anlage 2), wobei diese besteht, soweit aus Mitteln des Landes beschaffte Selbsttests eingesetzt werden.

b) eine durch Sie unterschriebene Selbsterklärung (Formular zur Selbsterklärung/Anlage 1) über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis;

c) einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde."

 

Mit freundlichen Grüßen

B. Bonau