Förderebene III - hier arbeite ich mit Ihren Kindern
Seit 2022 freue ich mich, an der Grundschule Wiek arbeiten zu dürfen. Ich bin ausgebildete Sonderpädagogin, war Mentorin und habe als Seminarleiter selbst junge Lehrer ausgebildet. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Kindern.
Entwickelt sich das Kind trotz Förderung nicht wie erwartet und findet keinen Anschluss an das Leistungsvermögen seiner Klassenkameradinnen und -kameraden, folgt eine Förderung auf der Förderebene III.
Die Förderebene III setzt ein, wenn bisherige Fördermaßnahmen auf den Förderebenen I und II zu geringe Erfolge brachten oder ein offensichtlich schwerwiegender Förderbedarf vorliegt. Deshalb fördert die Sonderpädagogin bzw. der Sonderpädagoge betroffene Kinder auf dieser Ebene in einem Zeitraum von mindestens zehn Schulwochen in der Regel in einer Einzelsituation oder in Kleinstgruppen von maximal fünf Kindern. Hierdurch wird eine intensive und optimierte, individuell auf das Kind abgestimmte Förderung ermöglicht, in der beispielsweise die mathematische oder schriftsprachliche Förderung je nach Bedarf mit z. B. Methoden der Aufmerksamkeitsförderung kombiniert wird. Die Fördermaßnahmen und der Förderverlauf werden fortlaufend evaluiert und dokumentiert.
Zeigt ein Kind auf der Förderebene III Phase 1 einen Leistungsanstieg, der durch weitere Förderung auf der Förderebene II den Anschluss an den Regelunterricht ermöglicht, gilt die Förderung auf Ebene III als abgeschlossen. Dieses Kind wird fortan wieder ausschließlich im Regelunterricht (Förderebene I) und auf Förderebene II zusätzlich in einer Kleingruppe unterrichtet. Ist ein Anstieg, der den Abstand zum Durchschnittsbereich verringert, nicht erkennbar, spricht dies eher für eine Verlängerung des Förderzeitraums um weitere zehn Schulwochen.
Ein kleiner Teil von Schülerinnen und Schülern, ca. zwei Prozent aller Kinder, wird trotz umfangreicher Förderbemühungen (einschließlich Klassenwiederholungen) nicht im gleichen Maße Lernfortschritte erzielen können wie die Klassenkameradinnen und -kameraden. Diese Kinder werden nach der Diagnostik ihres individuellen Lern- und Entwicklungsstandes und ggf. der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Grundschullehrkraft zieldifferent (entsprechend des Lehrplanes der allgemeinen Förderschule) im Regelunterricht auf der Förderebene I beschult sowie auf der Förderebene II und zusätzlich individuell durch die Sonderpädagogin bzw. den Sonderpädagogen auf der Förderebene III gefördert. Durch diese zieldifferente Beschulung sollen individualisierte Unterrichtsinhalte mit den Kindern erarbeitet werden. Diese Kinder bleiben in ihrem Klassenverband und werden trotz eines langanhaltenden Förderbedarfs in einzelnen oder mehreren Bereichen nicht in eine Sonderklasse umgeschult.